FAQs

1. Wird meine Physiotherapie von meiner Krankenkasse übernommen?

Wenn Ihre Physiotherapie aufgrund einer ärztlichen Verordnung erfolgt, wird die verschriebene Behandlung von Ihrer Krankenkasse übernommen (nach Abzug des Selbstbehalts in Höhe von 10%. Bei Unfall entfällt der Selbstbehalt).

Liegt hingegen keine ärztlichen Verordnung vor, so übernimmt die Grundversicherung keine physiotherapeutische Behandlung. In dem Falle haben Sie die Möglichkeit, als Selbstzahler zu uns zu kommen.


2. Was ist eine ärztliche Verordnung für Physiotherapie?

Physiotherapie gehört zu den Leistungen der Grundversicherung. Das heisst, Ihre Krankenkasse übernimmt zu 90% (Unfall: 100%), abzüglich Franchise, die Kosten, wenn Sie die Physiotherapie von Ihrem Arzt verschrieben bekommen. Für die Kostenübernahme ist also eine schriftliche ärztliche Verordnung für Physiotherapie erforderlich. 


3. Ich habe eine ärztliche Verordnung für Physiotherapie. Wie lange ist diese gültig?

Eine Verordnung für Physiotherapie ist drei Monate gültig. Sie müssen aber in jedem Fall Ihren ersten Termin innerhalb von fünf Wochen nach Ausstellungsdatum wahrnehmen.


4. Meine ärztliche Verordnung für Physiotherapie ist abgelaufen. Ich war aber noch nicht in Behandlung. Was muss ich tun?

Ihre Verordnung ist in einem solchen Fall nicht mehr gültig. Wenden Sie sich an Ihre Ärztin / Ihren Arzt, um eine neue Verordnung zu beantragen.


5. Ich bin in physiotherapeutischer Behandlung. Meine Verordnung ist aber inzwischen abgelaufen. Kann ich die Therapie trotzdem fortsetzen?

Für eine Fortsetzung der Therapie brauchen Sie eine neu ausgestellte Verordnung. Bitte wenden Sie sich dafür direkt an Ihre Ärztin / Ihren Arzt. Andernfalls gelten Sie als Selbstzahler.


6. Ich habe keine ärztliche Verordnung, möchte aber dennoch in die Physiotherapie kommen. Ist das möglich? 

Ja, das ist selbstverständlich möglich. Sie kommen dann als Privatpatient/in zu uns und tragen die Kosten für die Therapie selbst (Selbstzahler). 


7. Was bedeutet es, wenn ich ein/e Selbstzahler/in bin?

Wenn Sie als Selbstzahler/in zu uns kommen, dann kommen Sie ohne gültige ärztliche Verordnung and zahlen die Physiotherapie selbst. Als Selbstzahler/in können Sie 30-minütige oder 60-minütige Behandlungen buchen. Der Preis für eine 30-minütiige Behandlung beträgt CHF 70 (CHF 140 für sechzig Minuten). 


8. Ich war vergangene Woche in der Physiotherapie, habe aber erst heute dafür eine ärztliche Verordnung von meinem Arzt erhalten. Gilt diese Verordnung auch rückwirkend?

Nein, Verordnungen gelten nie rückwirkend. Aus diesem Grund werden Ihnen Behandlungen, die vor Vorliegen einer gültigen ärztlichen Verordnung stattgefunden haben, privat in Rechnung gestellt (Selbstzahler).


9. Welche wesentlichen Informationen stehen in einer Verordnung für Physiotherapie?

Die ärztliche Verordnung zur Physiotherapie enthält in erster Linie Informationen zur gestellten Diagnose und zu vorgeschlagenen Behandlungsmethoden.


10. Ich bin auf den Rollstuhl angewiesen. Ist Ihre Praxis rollstuhlgängig?

Ja. Ab Hochparterre gelangen Sie mit dem Aufzug in den vierten Stock (Liftmasse: 70 cm breit and 30 cm tief. ). Auf Hochparterre-Ebene gelangen Sie wie folgt:

  • Wenn Sie über einen Eurokey-Schlüssel verfügen, steht Ihnen beim Haupteingang (Stockerstrasse) ein Treppenlift zur Lift-Ebene zur Verfügung.

  • Wenn Sie keinen Eurokey-Schlüssel haben, gelangen Sie über den Innenhofeingang (via Beethovenstrasse) direkt zur Lift-Ebene.

Wir bitten Sie überdies, uns bei Ihrer Anmeldung auf eine Gehbehinderung hinzuweisen. Bei Bedarf oder auf Wunsch treffen wir gerne weitere Vorkehrungen.


11. Was muss ich zu meiner Physiotherapie-Behandlung mitnehmen?

Wir bitten Sie, zur ersten Sitzung Ihre gültige ärztliche Verordnung und Ihre Krankenkassenkarte mitzubringen. Sollte der Grund für die Therapie ein Unfall sein, brauchen wir das genaue Unfalldatum und die Schadennummer der Versicherung.

Wir empfehlen Ihnen ausserdem, bequeme Kleidung zu tragen bzw. mitzubringen. Bei Problemen der unteren Gliedmassen kann das Tragen/Mitbringen von Shorts erforderlich bzw. ratsam sein. 


12. Auf wie viele Physiotherapie-Behandlungen habe ich Anspruch?

Pro Verordnung übernimmt die Krankenkasse die Kosten (abzüglich Selbstbehalts) für maximal neun 25-minütige Behandlungen. Sie müssen aber nicht zwingend neun Behandlungen in Anspruch nehmen; Ihrer Krankenkasse werden nur Termine in Rechnung gestellt, die Sie tatsächlich wahrgenommen haben.

Sollten Sie mehr als neun Behandlungen benötigen oder wünschen, braucht es für eine Kostenübernahme durch die Versicherung eine neue Verordnung. Alternativ steht es Ihnen selbstverständlich frei, auf eigene Kosten weitere Termine zu buchen (Selbstzahler). 


13. Übernimmt meine Krankenkasse die Kosten für Pilates-Stunden bei Physio & Co?

Nein. Die Kosten für Pilates-Stunden sind nicht in der Grundversicherung enthalten und müssen von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern selbst bezahlt werden. Sollten Sie eine Zusatzversicherung haben, empfehlen wir Ihnen, eine allfällige Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse abzuklären.


14. Ich muss meinen Physiotherapie-Termin kurzfristig absagen. Wie gehe ich vor?

Die Vorgehensweise bei Terminabsagen entnehmen Sie folgender Regelung: Versäumte Oder Nicht Rechtzeitig Abgesagte Termine — Physio and Co. Bitte beachten Sie, dass nicht rechtzeitig abgesagte Termine (d.h. weniger als 24 Stunden) privat in Rechnung gestellt werden müssen. 


15. Was für Zahlungsmöglichkeiten habe ich, wenn ich als selbstzahlender Patient zu Ihnen die Physiotherapie komme (Selbstzahler)?

Sie haben die Möglichkeit, bar oder per TWINT zu bezahlen. Sollte dies nicht möglich sein, stellen wir Ihnen eine Rechnung zu.


16. Ich benötige einen speziellen Bericht über meine Physiotherapie für eigene Zwecke. Muss ich die Kosten dafür selbst übernehmen?

Grundsätzlich ja. Das Verfassen von zusätzlichen Berichten und ähnliche Dienste sind oft mit einem erheblichen Zeitaufwand verbunden, der nicht von der Krankenkasse übernommen wird. Deshalb werden Dienstleistungen, die über den üblichen Rahmen hinausgehen, den Patientinnen und Patienten privat in Rechnung gestellt.   


17. Darf ich selbst bestimmen, zu welcher/m Physiotherapeutin/en ich gehe?

Ja. In der Schweiz steht es Ihnen frei, wo Sie in die Physiotherapie gehen, auch wenn Ihr Arzt / Ihre Ärztin Sie an eine/n bestimmte/n Physiotherapeutin/en verwiesen hat. Auch nach begonnener Therapie dürfen Sie Ihre/n Therapeutin/en wechseln. Bei Wechsel zu einer anderen Physiotherapie-Praxis muss die Original-Verordnung vorgelegt werden. 


18. Werde ich bei Physio & Co immer von der gleichen Physiotherapeutin behandelt?

Grundsätzlich ja. Vertrauen und Kontinuität sind entscheidende Faktoren für einen positiven Heilungsverlauf. Sie dürfen aber auch innerhalb von Physio & Co jederzeit selbst bestimmen, bei wem Sie einen Termin buchen. Dies gilt auch bei bereits begonnener Therapie. Bei Ferienabwesenheiten sowie Erkrankung einer Therapeutin kann es ausserdem sein, dass Ihr gebuchter Termin von einer anderen Physiotherapeutin ausgeführt wird. In solchen Fällen werden Sie im Voraus per SMS informiert.    


19. Wie lange dauert eine Physiotherapie-Behandlung?

Gemäss Krankenkassen-Regelung dauert eine Physiotherapiesitzung basierend auf einer Verordnung 25 Minuten. Privat gebuchte und bezahlte Sitzungen dauern 30 Minuten.

Der Fokus in der ersten Sitzung liegt auf einer gründlichen Anamnese.


20. Wie kann ich einen Termin bei Physio & Co buchen?

Termine können jederzeit via unser Online-Buchungssystem oder, während der Bürozeiten, telefonisch unter +41 (0)44 5520237 gebucht werden.