Konditionen



WICHTIGER HINWEIS

Wenn Sie eine ärztliche Verordnung für Physiotherapie haben, ist zu beachten, dass die erste Behandlung innert fünf Wochen seit der ärztlichen Anordnung durchgeführt werden muss. Ansonsten ist die Verordnung ungültig und kann nicht über Ihre Krankenkasse abgerechnet werden.

ABRECHNUNG

Die vom Arzt verordnete Physiotherapie wird von Ihrer Krankenkasse bezahlt (Grundversicherung). Die Rechnungen für vom Arzt verordnete Physiotherapie-Behandlungen gehen direkt an Ihre Krankenkasse oder Unfallversicherung. Bei einer ausgeschöpften Franchise wird die Krankenkasse Ihnen 10% der Physiotherapiekosten in Rechnung stellen. Dies entspricht dem normalen Ansatz. Bei einer Franchise, die noch nicht ausgeschöpft ist, wird die Krankenkasse Ihnen die Kosten der Physiotherapie in Rechnung stellen. Behandlungen, die nicht vom Arzt verordnet sind, werden privat auf monatlicher Basis in Rechnung gestellt. Diese können aber auch vor Ort bar oder mit den üblichen Debit-/Kreditkarten bezahlt werden.



NICHT WAHRGENOMMENE TERMINE

Sollten Sie einen vereinbarten Behandlungstermin nicht wahrnehmen können, sind Sie gebeten, uns dies mindestens 24 Stunden im Voraus mitzuteilen. Wir weisen Sie hiermit ausdrücklich darauf hin, dass versäumte oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine Ihnen privat in Rechnung gestellt werden können (CHF 50 für Termine à 25 Minuten und CHF 100 für Termine à 50 Minuten). Die Krankenkasse oder Unfallversicherung übernimmt hierfür keine Kosten. Sehen Sie hierzu unsere Regelung für “Versäumte und nicht rechtzeitig abgesagte Termine“, abrufbar unter Versäumte und nicht rechtzeitig abgesagte Termine.



AUSKUNFT

Physio & Co GmbH und deren Ärzt:innen und Therapeut:innen werden, wenn notwendig, relevante medizinische Auskünfte zur/m Patientin/en weitergeben, inklusive an zuweisende/nachbehandelnde Ärzt:innen, an Therapeut:innen, Krankenkassen, Unfall- und Sozialversicherungen. Erforderliche Daten für die Rechnungsstellung werden an die rechnungsstellende Institution (z.B. Ärztekasse) sowie an die mit einem etwaigen Inkasso beauftragte Institution oder an die damit befasste Rechtsanwältin oder den damit befassten Rechtsanwalt oder die zuständigen staatlichen Instanzen weitergeleitet.

Version: Dezember 2022